Datenschutzerklärung Webseite
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.
Kontakt mit uns
Wenn Sie per Formular auf der Webseite oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen zwölf Monate bei uns gespeichert, sofern keine längeren Speicherfristen erforderlich sind (DSGVO Art. 6).
Cookies
Unsere Website verwendet so genannte Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an. Wir nutzen Cookies dazu, unser Angebot nutzerfreundlich zu gestalten. Einige Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Sie ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen. Wenn Sie dies nicht wünschen, so können Sie Ihren Browser so einrichten, dass er Sie über das Setzen von Cookies informiert und Sie dies nur im Einzelfall erlauben. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein.
Ihre Rechte
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.
Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:
Verein Vulkanschule
Wetzelsdorf 160a
A-8330 Feldbach
Telefon: +43 (0)680 1451626
E-Mail: office@vulkanschule.at
Datenschutzerklärung Schule
Verarbeitungstätigkeit
Datenverarbeitungen, die im Vollzug des Schulrechts erfolgen, siehe hier insbesondere Anlage 1, 1a und 2 Bildungsdokumentationsgesetz, sowie Serviceleistungen auf Schülerwunsch (z.B. Kopiersystem, Essensbestellung).
Verantwortlicher
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die/der jeweilige Schulleiter/in gemäß § 2 Abs. 3 Bildungsdokumentationsgesetz. Kontaktinformationen finden sich für alle österr. Schulen gem. Art. 14 B-VG im offiziellen Schulverzeichnis: www.schulen-online.at.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
An der Bildungsdirektion ist ein Datenschutzbeauftragter für das Bundesland Stmk eingerichtet.
Bildungsdirektion Stmk
Körblergasse 23
8011 Graz
Der Datenschutzbeauftragte der Bildungsdirektion Stmk ist:
Mag. Dr. Martin Kremser
datenschutz@bildung-stmk.gv.at
Rechtsgrundlage und Zwecke der Datenverarbeitungen an österr. Schulen (Art. 6 DSGVO)
- Alle schulgesetzlichen Verpflichtungen, die für die Wahrnehmung von Aufgaben erforderlich sind, die im öffentlichen Interesse liegen bzw. die zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung im Zuge der Schulverwaltung erforderlich sind. (siehe hier insbesondere Anlage 1, 1a und 2 Bildungsdokumentationsgesetz). Hier besteht auf Grund des Schulrechts die gesetzliche Verpflichtung der Schüler/innen bzw. Erziehungsberechtigten zur Bereitstellung der erforderlichen personenbezogenen Daten.
- Serviceleistungen auf Schülerwunsch (z.B. Kopiersystem, Essensbestellung, Bereitstellung von edu.Lizenzen) sowie Öffentlichkeitsarbeit der Schule (z.B. Fotos von Schüler/innen bei Schulveranstaltungen). Soweit die Datenverarbeitung auf Einwilligung beruht, besteht das jederzeitige Recht auf Widerruf gemäß Art 7 DSGVO.
- Weitergabe von Daten im Notfall – z.B. Übergabe der Kontaktdaten der Eltern eines Schülers bei Verletzung an die Rettung.
Datenkategorien
Die Aufzählung der für die Vollziehung des Schulrechts zu verarbeitenden Datenkategorien ist in §§ 3ff in Verbindung mit den Anlagen des Bildungsdokumentationsgesetzes gesetzlich geregelt.
Generell werden im Rahmen der Schulverwaltung Daten nur bei den Schüler/innen bzw. Erziehungsberechtigten selbst erhoben.
Übermittlung und Empfänger
Gesetzliche Regelungen:
- Zuständiger Bundesminister zur Führung der Gesamtevidenzen (im Wege über die Bundesanstalt „„Statistik Österreich“„) und der Evidenz über den Personal-, Betriebs- und Erhaltungsaufwand der Bildungseinrichtung;
- Bundesanstalt Statistik Österreich
- Stammzahlenregisterbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse nach dem E-Government-Gesetz.
Auf Grund der Einwilligung der Schüler/innen bzw. Erziehungsberechtigten
- Verkehrsverbünde im Zuge der Schülerfreifahrt
- Alumni-Verbände an Schulen, Elternvereine
- IT-Dienstleister (z.B. zum Nachweis der Berechtigung des Bezugs verbilligter Edu-Lizenzen
- und ähnliche
Übermittlung in Drittländer oder Internationale Organisationen
Im Zuge der Schulverwaltung an österr. Schulen erfolgt grundsätzlich keine Datenübermittlung an Staaten außerhalb der EU. Für Datenübermittlungen im Bereich der österr. Auslandsschulen sind die Bestimmungen in den jeweiligen völkerrechtlichen Verträgen nach Maßgabe der Grundsätze der DSGVO anzuwenden. Datenübermittlungen im Zuge des internationalen Schüleraustausches (z.B. Erasmus) beruhen prinzipiell auf Einwilligung.
Speicherdauer
Durch die jeweiligen gesetzlichen Materienbestimmungen vorgegeben (siehe etwa: § 77 SchUG zum Klassenbuch, § 77a SchUG zur Aufbewahrung von [Prüfungs]Protokollen und Aufzeichnungen).
Rechte des Betroffenen
Die Rechte des Betroffenen müssen gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht werden. Dies ist gemäß § 2 Abs. 3 Bildungsdokumentationsgesetz der jeweilige Schulleiter. Kontaktinformationen finden sich für alle österr. Schulen gem. Art. 14 B-VG im offiziellen Schulverzeichnis www.schulen-online.at.
- Soweit die Datenverarbeitung auf Einwilligung beruht besteht das jederzeitige Recht auf Widerruf gemäß Art 7 DSGVO.
- Eine betroffene Person das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob personenbezogene Daten von ihm verarbeitet werden. (Art 15 DSGVO)
Weitere Betroffenenrecht (Art. 16 – 21 DSGVO)
- Eine betroffene Person hat das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten oder deren Vervollständigung zu verlangen.
- Eine betroffene Person hat das Recht, zu verlangen, dass die personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern die in Art 17 Abs 1 DSGVO genannten Gründe erfüllt sind.
- Eine betroffene Person hat das Recht, zu verlangen, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten eingeschränkt wird, sofern die in Art 18 Abs 1 DSGVO genannten Gründe erfüllt sind.
- Eine betroffene Person hat das Recht, seine personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, sofern die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
- Eine betroffene Person hat das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen, sofern der Verantwortliche nicht zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweist (z.B. Gesetzesvollzug), die die Interessen, Rechte und Freiheiten der Betroffenen Person überwiegen.
Automatisierte Entscheidungsfindung
Im Bereich der Schulverwaltung sowie Leistungsbeurteilung finden keine automatisierten Entscheidungsfindungen einschließlich Profiling statt, die dem Betroffenen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder diesen in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
Aufsichtsbehörde
Österreichische Datenschutzbehörde
www.dsb.gv.at, T +43 1 52 152-0, dsb@dsb.gv.at
Beschwerderecht (Art 77 DSGVO)
Eine betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie/er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
Quelle: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulrecht/ds.html#12